Die nachstehenden Bedingungen regeln die Beziehungen zwischen Auftraggeber und Grafik designer SGD. Sie sind nur gültig, wenn sie dem Kunden vor Auftragserteilung zur Kenntnis gebracht wurden – also integrierter Bestandteil des Auftrags sind.
Abweichungen von den nachfolgenden Bedingungen bedürfen der Schriftform.
Der Grafikdesigner SGD erbringt innerhalb des Workflows eines Auftrags diverse gestalterische, organisatorische und administrative Leistungen. Ausführliche Details dazu sind im SGDHonorar system ersichtlich.
Für zusätzliche Leistungen, insbesondere in den Bereichen Text, Fotografie sowie Produkt und Form gestaltung, arbeitet der Grafikdesigner SGD nach den Richtlinien der einschlägigen Berufsverbände.
Der Grafikdesigner SGD verpflichtet sich, die ihm übertragenen Aufgaben sorgfältig, gewissenhaft und verantwortungsbewusst zu erledigen. Er verpflichtet sich, ihm anvertraute oder für den Auftraggeber erarbeitete Informationen vertraulich zu behandeln.
Die Urheberrechte an allen vom Grafikdesigner SGD geschaffenen Werken (Konzepte, Skizzen, Entwürfe usw.) gehören dem Grafikdesigner SGD. Er kann über diese Rechte gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und ver wandte Schutzrechte vom 9. Oktober 1992 verfügen.
Aus diesem Grundsatz folgt u.a., dass der Auftrag geber ohne Einverständnis des Grafikdesigners SGD nicht berechtigt ist, die betreffenden Werke zu verwenden und/oder Änderungen – insbesondere an einzelnen Gestaltungselementen – vorzunehmen.
Der Grafikdesigner SGD ist berechtigt, seine Urheber schaft an den von ihm geschaffenen Werken in
einer von ihm zu bestimmenden Form zu bezeichnen.
Grundsätzlich gehen die vereinbarten Nutzungsrechte erst mit der vollständigen Begleichung des Honorars auf den Auftraggeber über.
Der Umfang der erlaubten Nutzung der durch
den Grafikdesigner SGD geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck des mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrags. Insbesondere dürfen vom Grafikdesigner SGD geschaffene Werke, Auftrags unterlagenoderTeiledavon,diedemAuftraggeber ausgehändigt werden, ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrags genutzt werden.
Dieses Nutzungsrecht gilt, sofern nichts anderes vereinbart wird, zeitlich und geografisch unbegrenzt und schliesst jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten aus.
Die Parteien können jedoch über jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Heraus gabe von Rohdaten neu verhandeln.
Für jede ausserhalb des Vertragszwecks liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Erlaubnis des Grafikdesigners SGD einzuholen und die Mehrnutzung entsprechend zu entschädigen.
Die widerrechtliche Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werks des Grafikdesigners SGD verpflichtet den Auftraggeber zur Zahlung einer Konventionalstrafe im Umfang von CHF 10 000.–.
Die Geltendmachung eines Schadens bleibt ausdrück lich vorbehalten.
Bei Bearbeitungen, Anpassungen oder Umgestaltungen von Werken Dritter (beispielsweise Gestaltungsarbeiten, Fotos, Texte, Muster, elektro nische Daten usw.) kann der Grafikdesigner SGD ohne ausdrücklichen Hinweis seitens des Auftraggebers davon ausgehen, dass die Berechtigung zu solchen Verwendungen vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden. Sollten dennoch Rechte Dritter verletzt werden, hält der Aufraggeber den Grafikdesigner SGD in jeder Hinsicht schadlos.
Im Rahmen des Auftrags und auf Rechnung des Auftraggebers veranlasst der Grafikdesigner SGD Leistungen Dritter, die er für Entwurfsarbeiten und zur Realisierung reproduktionsreifer Vorlagen benötigt. Für diese Drittarbeiten muss eine Offerte vorliegen, die durch den Auftraggeber vorgängig abgenommen werden muss.
Der Grafikdesigner SGD ist verpflichtet, Auftrags unterlagen, Reinzeichnungen usw. für die Dauer von einem Jahr nach Fertigstellung bzw. Ablieferung an seinem Geschäftssitz aufzubewahren. Darüber hinaus ist er ohne anderslautende schriftliche Weisung
des Auftraggebers von der weiteren Aufbewahrung befreit. Sollen Unterlagen länger aufbewahrt werden, sind die Bedingungen separat zu vereinbaren. Bei umfangreichen Arbeiten können vom Grafikdesigner SGD die Speichermedien anteilsmässig verrechnet werden.
Grafikdesigner SGD beteiligen sich an :
Entschädigungen für Einzelpräsentationen werden vor Arbeitsbeginn abgesprochen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des SGDHonorarsystems.
Von allen produzierten Arbeiten – darunter sind auch Nachdrucke zu verstehen – sind dem Grafik designer SGD unaufgefordert 10 einwandfreie Belege (bei wertvollen Stücken eine angemessene Zahl) zu überlassen. Dem Grafikdesigner SGD steht das Recht zu, diese Belege als Leistungsnachweis seiner Arbeitenzuverwendenundzuveröffentlichen.
In der Regel ist die erste Besprechung für einen Gestaltungsauftrag kostenfrei.
Grundlage für die Richtofferte und die Honorar abrechnung ist das SGDHonorarsystem.
Das Honorar des Grafikdesigners SGD richtet sich nach dem Zeitaufwand und dem individuellen Stundenansatz für die einzelnen Leistungen.
Die Abgabe einer schriftlichen, individuellen Richt offerte wird in jedem Fall empfohlen. Notwendiger Mehraufwand aufgrund veränderter Vorgaben wird dem Auftraggeber vom Grafikdesigner SGD rechtzeitig bekannt gegeben und ist in der Abrechnung gesondert auszuweisen.
Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat der Grafikdesigner SGD Anrecht auf :
Darüber hinaus hat der Grafikdesigner SGD das Recht, seine bisher geleistete Arbeit bei Annullierung des Auftrags anderweitig zu verwenden. Die Nutzungs rechte bleiben vollumfänglich beim Grafikdesigner SGD.
Der Grafikdesigner SGD hat die Abrechnung auf der Grundlage der Richtofferte und der erfolgten Leistungen vorzunehmen.
Nach Beendigung des Auftrags stellt der Grafik designer SGD Rechnung, welche innert 30 Tagen ohne Abzug zu bezahlen ist. Bei grossem Zeitaufwand für die Auftragserfüllung hat der Grafikdesigner SGD Anspruch auf angemessene Akontozahlungen.
Berater und Vermittlungskommissionen im Zusammenhang mit dem Einholen von Offerten, der Auftragserteilung und Rechnungskontrolle erhält grundsätzlich der Grafikdesigner SGD. Sie sind dem Auftraggeber weiterzugeben, wenn der Grafik designer SGD seine Aufwendungen im Zusammen hang mit der Durchführung und Überwachung der Produktion dem Auftraggeber in Rechnung stellt.
Sowohl dem Auftraggeber wie auch dem Grafikdesigner SGD steht zur Überprüfung von beanstandeten Forderungen und zur Beurteilung von Honorarstreitigkeiten die Rechtsberatung SGD zur Verfügung.
Die Beziehungen zwischen Auftraggeber und Grafikdesigner SGD unterstehen schweizerischem Recht. Soweit die Geschäftsbedingungen des Grafikdesigners SGD nichts Abweichendes regeln, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts in Art. 394 ff. über den einfachen Auftrag.
Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Grafik designers SGD.
Im Interesse der Lesbarkeit sind die männlichen Personenbenennungen als Kurzform für beide Geschlechter zu lesen.
Ute Drewes
Grafikdesign und Illustration
Poststrasse 1
CH-4123 Allschwil
Tel. 061 263 12 32 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!